STEUERVERFAHREN
WIRTSCHAFTSRECHT

 

 

  • Beistand in Steuerverfahren vor den Finanzämtern: Prüfung
    von Feststellungsbescheiden, Verrechnungsbescheiden, Formalkontrollen
  • Rechtsbeistand vor den Steuerkommissionen
  • Rechtsbeistand und –beratung bei der Einhebung der
    Abgaben und Steuern, Beistand im Kontakt mit den Einhebungsämtern
  • Gesellschaftsrecht: Rechtsberatung und Rechtsbeistand
    vor den ordentlichen Gerichten

 

Es wird präzisiert, dass die Kanzlei keine Steuerberatung sowie
keine Rechnungsprüfung anbietet.

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