STEUERVERFAHREN
WIRTSCHAFTSRECHT
- Beistand in Steuerverfahren vor den Finanzämtern: Prüfung
von Feststellungsbescheiden, Verrechnungsbescheiden, Formalkontrollen
- Rechtsbeistand vor den Steuerkommissionen
- Rechtsbeistand und –beratung bei der Einhebung der
Abgaben und Steuern, Beistand im Kontakt mit den Einhebungsämtern
- Gesellschaftsrecht: Rechtsberatung und Rechtsbeistand
vor den ordentlichen Gerichten
Es wird präzisiert, dass die Kanzlei keine Steuerberatung sowie
keine Rechnungsprüfung anbietet.